Rechtliche
Vorschriften
Es gibt lediglich für Reitsport- und Motorsportveranstaltungen rechtliche
Vorschriften. Bei allen anderen Veranstaltungen liegt es immer im
Ermessen des Veranstalters, ob ein Sanitätsdienst gewünscht wird
oder nicht.
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit bei Veranstaltungen
Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen
sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem Raum oder
durch die Eigenart der Veranstaltung (z.B.
Motorsportveranstaltungen) mit besonderen Gefahren verbunden und
in der Regel anzeige- oder genehmigungspflichtig. Als
Rechtsgrundlage kommen vor allem folgende Vorschriften in
Betracht:
- § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz für öffentliche
Veranstaltungen unter freiem Himmel
- § 29 StVO für öffentliche Rennveranstaltungen
- § 24 Luftverkehrsgesetz für öffentliche
Luftveranstaltungen
- § 60 b Gewerbeordnung bei Volksfesten
- § 14 Ordnungsbehördengesetz zur Abwehr von Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Mit der Anzeige- und
Genehmigungspflicht werden die zuständigen Behörden zur Prüfung
veranlaßt, ob die Durchführung der beabsichtigten Veranstaltung
Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für die
Unversehrtheit von Leben, Gesundheit oder Sachgütern der
Allgemeinheit, erwarten läßt. Ausgehend vom Erkenntnisstand, der
sich vor der Veranstaltung gewinnen läßt, hat die Behörde nach
einer Gefährdungsanalyse zu entscheiden, ob eine Veranstaltung
genehmigt werden kann und ggf. unter welchen Auflagen.
Wann sollte ein Sanitätsdienst vor Ort sein?
Außerhalb der rechtlichen Vorschriften, ist es durchaus sinnvoll,
bei manchen Veranstaltungen auf den professionellen Sanitätsdienst
des DRK zurückzugreifen. Je nach Art der Veranstaltung können Schadensfälle
auftreten. Bei gewissen Witterungen haben gerade ältere Besucher
Kreislaufprobleme. Durch das Aufeinandertreffen von vielen Menschen
werden Unfälle wahrscheinlicher...
Es gibt noch viele weitere Gründe, die das Bestellen eines Sanitätsdienstes
für Ihre Veranstaltung sinnvoll machen.
Was leistet das
DRK?
Wir betreuen ihre Besucher, Mitarbeiter und jeden anderen
professionell mit einer Vielzahl bewährter Geräte. Ein Großteil
unserer Einsatzkräfte bringt Erfahrungen aus dem Rettungsdienst
mit. Je nach Art der Veranstaltung können wir mehrere Fahrzeuge
zur Verfügung stellen. Durch eine angenehme und auffallende Einsatzbekleidung
sind wir jederzeit zu Erkennen. Bei Großveranstaltungen bieten wir
drahtlose Kommunikationsmittel zur Verständigung der Einsatzkräfte.
Wie teuer ist
das alles?
Verhältnismäßig günstig! Sie zahlen pro bestelltem Fahrzeug. Pro
Fahrzeug sind mindestens 2 Sanitäter erforderlich.
Von diesen Kosten unterhalten wir unsere Fahrzeuge und kaufen Ausrüstung
nach. Selbst bei großen Schadensfällen werden keine Mehrkosten entstehen!
Fordern Sie unsere aktuellen Preise an.
Wo bestelle
ich einen Sanitätsdienst?
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Herrn Lars Kreie
Am Eschweg 3
49565 Bramsche
Tel.: (0 54 61) 7039755
Mobil: (01 73) 7 085032
Fax: (0 54 61) 7039760
Email: LarsKreie@drkosnabrueck.de
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Hinweis:
Unsere Fahrzeuge und Helfer befinden sich Rund um die Uhr in Bereitschaft
für Einsätze der Schnelleinsatzgruppe (SEG). Sollte während
Ihrer Veranstaltung ein Einsatzalarm erfolgen, werden unsere Einsatzkräfte
(nicht zwingend alle) abgezogen, um in den Dienst der SEG
zu treten. Sobald es möglich ist, wird ihnen selbstverständlich
Ersatz gestellt bzw. die Sanitäter kehren zu ihrer Veranstaltung
zurück.
Bitte haben Sie in solchen seltenen Fällen Verständnis und unterbrechen
Sie ihre Veranstaltung:
An anderer Stelle ist eventuell das Leben eines Menschen in
Gefahr!
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